Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in Europa

Umfassende Erläuterung

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist eine in der Europäischen Union (EU) geltende Richtlinie, die für fast 50.000 Unternehmen gilt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz zu fördern und die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU verbindlich zu machen. Die CSRD ersetzt die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und führt strengere Anforderungen an die Berichterstattung und eine größere Anzahl von Unternehmen ein, die diese Anforderungen erfüllen müssen.

Inhaltsübersicht

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Was ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)?

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ist eine in der Europäischen Union (EU) geltende Richtlinie, die für fast 50.000 Unternehmen gilt. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz zu fördern und die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU verbindlich zu machen. Die CSRD ersetzt die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und führt strengere Anforderungen an die Berichterstattung und eine größere Anzahl von Unternehmen ein, die diese Anforderungen erfüllen müssen.

Warum wurde die CSRD verabschiedet?

Ziel der CSRD ist es, das bestehende Berichterstattungssystem zu verbessern und Anlegern und Verbrauchern zuverlässige Informationen über die Nachhaltigkeitsauswirkungen von Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Bisher wurde festgestellt, dass die von den Unternehmen gemeldeten Informationen oft unzureichend und nur schwer mit anderen Unternehmen vergleichbar waren. Dieser Mangel an Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichte behindert das Wachstum nachhaltiger Investitionen und verzerrt den Markt für grüne Investitionen.

Die CSRD zielt auch darauf ab, die "Rechenschaftslücke" zu verringern und eine Kultur größerer öffentlicher Rechenschaftspflicht zu fördern. Die Verpflichtung der Unternehmen zu einer hochwertigen und zuverlässigen öffentlichen Berichterstattung trägt dazu bei, das Vertrauen der Stakeholder zu stärken und die langfristige Nachhaltigkeit zu fördern.

Wer wird von der CSRD erfasst?

Mit der CSRD wird die Zahl der Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, erheblich ausgeweitet. Sie umfasst nun nicht nur große Unternehmen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bestimmte Bedingungen erfüllen. Die von der CSRD erfassten Unternehmen sind:

  • Große Unternehmen: Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Ein Nettoumsatz von 40 Millionen Euro oder mehr
    • Eine Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder mehr
    • 250 Mitarbeiter oder mehr
  • Nicht-EU-Unternehmen: Nicht-EU-Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro in der EU müssen die CSRD ebenfalls einhalten.

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht börsennotiert sind, sind derzeit nicht verpflichtet, im Rahmen der CSRD Bericht zu erstatten. Es wird jedoch vorgeschlagen, gesonderte Standards für nicht börsennotierte KMU zu entwickeln, damit sie freiwillig Informationen melden können, die auf ihre Fähigkeiten zugeschnitten sind.

Obwohl die CSRD-Richtlinie nicht für KMU gilt, kann die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für kleinere Unternehmen relevant sein. Schließlich arbeiten viele KMU in der Wertschöpfungskette mit großen Unternehmen zusammen. In diesem Fall kann es für KMU wichtig sein, nachzuweisen, dass sie ebenfalls nachhaltig arbeiten und so zu den nachhaltigen Zielen der Kette beitragen.

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Was muss im Rahmen der CSRD gemeldet werden?

Nach der CSRD müssen Unternehmen in ihren Lageberichten Informationen zur Nachhaltigkeit enthalten. Das bedeutet, dass Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen gleichzeitig veröffentlicht werden müssen. Die Nachhaltigkeitsdaten müssen in einem standardisierten digitalen Format vorgelegt werden, das eine klare Struktur und Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen gewährleistet.

Die in der CSRD vorgeschlagenen Berichtsanforderungen decken verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit ab. So müssen die Unternehmen beispielsweise über ihre Auswirkungen auf Klima und Umwelt berichten, etwa über Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus müssen sie das Konzept der "doppelten Wesentlichkeit" berücksichtigen, das eine Berichterstattung sowohl über die Risiken des Unternehmens als auch über die Auswirkungen des Unternehmens auf Klima und Gesellschaft erfordert. Die Berichterstattung über Scope-3-Emissionen, d. h. Emissionen aus der Lieferkette, ist ebenfalls Teil der CSRD-Anforderungen.

Die Unternehmen müssen sich ihrer Emissionen in der Wertschöpfungskette bewusst sein und darüber berichten. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), eine von der EU finanzierte private Vereinigung, ist mit der Entwicklung von Berichtsstandards für die CSRD beauftragt. Nach den vorgeschlagenen Standards sollen Unternehmen verpflichtet werden, Scope-3-Emissionen zu melden. Diese indirekten Emissionen entstehen durch Aktivitäten, die dem Unternehmen vor- und nachgelagert sind.

Für Unternehmen ist es wichtig, rechtzeitig mit der Vorbereitung auf die CSRD zu beginnen, da die Messung bestimmter Nachhaltigkeitsaspekte, wie z. B. der Scope-3-Emissionen, komplex ist und Zeit erfordert. Durch rechtzeitiges Handeln können sich Unternehmen auf die Anforderungen der CSRD vorbereiten und sicherstellen, dass sie die Anforderungen erfüllen, wenn die Richtlinie in Kraft tritt.

Was sind die Folgen der Nichteinhaltung der CSRD?

Die Nichteinhaltung der CSRD kann für Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Zum einen können sie mit Geldbußen und Strafen seitens der Aufsichtsbehörden rechnen. Darüber hinaus können sie auch einen Imageschaden erleiden, der zum Verlust von Kunden und Investoren führt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen die CSRD ernst nehmen und sicherstellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen.

Wie können sich Unternehmen auf die CSRD vorbereiten?

Unternehmen können sich auf die CSRD vorbereiten, indem sie sich zunächst ein umfassendes Bild davon machen, was die Richtlinie beinhaltet und welche Auswirkungen sie auf ihr Geschäft haben wird. Sie sollten ihre derzeitigen Praktiken der Nachhaltigkeitsberichterstattung bewerten und feststellen, wo Verbesserungen erforderlich sind. Es kann auch sinnvoll sein, eine Strategie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln und ein Team zusammenzustellen, das für deren Umsetzung verantwortlich ist.

Darüber hinaus ist es wichtig, mit der Erhebung und Analyse der erforderlichen Daten zu beginnen. Dies kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn es um die Messung von Scope-3-Emissionen geht. Die Unternehmen können in Erwägung ziehen, externe Berater zu beauftragen, die sie bei diesem Prozess unterstützen.

Schließlich sollten die Unternehmen auch mit ihren Stakeholdern über die CSRD kommunizieren und darüber, wie sie sie einzuhalten gedenken. Dies kann dazu beitragen, Vertrauen aufzubauen und zu zeigen, dass es dem Unternehmen mit der Nachhaltigkeit ernst ist.

Schlussfolgerung

Die CSRD ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Förderung von Nachhaltigkeit und Transparenz in der Unternehmenswelt. Auch wenn die Umsetzung der CSRD Herausforderungen mit sich bringen kann, bietet sie den Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu verbessern und zu zeigen, dass sie einen positiven Einfluss auf die Welt haben. Indem sie jetzt Maßnahmen ergreifen, können Unternehmen sicherstellen, dass sie auf die CSRD vorbereitet sind, wenn sie in Kraft tritt.

Einblick in die Emissionen als starkes Instrument für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

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